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Anerkennung von Intersexualität: Neue Geburtsregisterregelung ist kleiner Fortschritt

Ab dem 01. November 2013 müssen sich Eltern nicht mehr festlegen, ob ein intersexuelles Kind als Junge oder als Mädchen zu betrachten ist. Vielmehr kann der Eintrag im Geburtsregister freigelassen werden.

 

Die neue Regelung anerkennt damit die Probleme intersexueller Menschen, die entstehen können, wenn ihre Eltern für sie eine Geschlechtszuordnung treffen. Die Probleme reichen bis hin zu schweren körperlichen und psychischen Folgeschäden aufgrund operativer Eingriffe zur Verdeckung der tatsächlich vorliegenden Intersexualität.

 

Auch wenn die neue Regelung ein Fortschritt ist, ist sie dennoch völlig unzulänglich, wenn als Kriterium das Ziel der gesellschaftlichen Gleichberechtigung intersexueller Menschen zugrunde gelegt wird. Denn eine Eintragung als drittes Geschlecht, wie sie beispielsweise in Australien möglich ist, ist nach wie vor nicht vorgesehen. Die Offenhaltung überwindet nicht die gesellschaftliche Verankerung der binären Geschlechtsraum, sondern verschiebt lediglich die Entscheidung.

 

Auch mit der neuen Regelung werden intersexuelle Menschen weiterhin gezwungen werden, sich gegen ihren Willen und gegen die Fakten letztlich auf ein Geschlecht festzulegen.

 

So bedauerlich die anhaltende gesellschaftliche Ignoranz gegenüber intersexuellen Menschen ist, so ist doch zu hoffen und wohl auch zu erwarten, dass die neue Regelung nicht dauerhaft Bestand haben wird, sondern sich kontinuierlich bis hin zur Anerkennung eines dritten Geschlechtes weiterentwickeln wird.

 

Die neue Regelung ist insofern, trot ihrer Unzulänglichkeit, als Ausdruck einer sich zunehmend pansexuell entwickelnden Geselslchaft zu betrachten, die sich schrittweise von der binären Geschlechternorm ebenso wie von der heterosexuellen Orientierungs-Norm verabschiedet und damit den Realitäten der Vielgestaltigkeit geschlechtlicher und sexueller menschlicher Bezüge gerechter wird.

 

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