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"Furchtbares Urteil": Deutsche Richterin empfiehlt iranischer Lesbe einen "diskreten Lebenswandel"

Eine Richterin des Verwaltungsgerichtes Bayreuth hat einer lesbischen Iranerin das Asyl abgesprochen und rät ihr stattdessen zu ienem diskreten Lebenswandel im Iran

Ein deutsches Gericht in Form einer Verwaltungsrichterin aus Bayreuth hat ein Urteil gesprochen, welches de facto der Diskriminierung Homosexueller Tor und Tür öffnet und gleichzeitig die Betroffene, eine lesbische Iranerin, in Lebensgefahr bringt.

 

Im Iran wird Homosexualität hart bestraft. Homosexuelle werden schikaniert, degradiert, misshandelt und getötet. Lesbische Frauen werden mindestens ausgepeitscht, wenn nicht auch sie im Wiederholungsfall oder aufgrund fadenscheiniger anderer Anklagen exekutiert werden.

 

Diese Verfolgung im Iran ist auch der deutschen Gerichtsbarkeit bekannt. Sie war ebenfalls der Bayreuther Verwaltungsrichterin bekannt, die soeben einer lesbischen Iranerin das Asyl absprach und ihr stattdessen einen unauffälligen Lebenwandel im Iran ans Herz legte. Gemäß Welt Online kommt das Urteil zu dem Schluss, bei einem "entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen", drohe der Klägerin keine wesentliche Gefahr.

 

Was wollen uns diese Worte sagen? Gibt es Homosexuelle im Iran, die nicht unbehelligt leben wollen? Sind Homosexuelle, die ihre Homosexualität verstecken und bei Aufdeckung mit Auspeitschung oder Exekution rechnen müssen, unbehelligt? Gibt es Homosexuelle, die im Iran unbehelligt leben können?

 

Das Gericht scheint tatsächlich davon auszugehen, dass Menschen, die gezwungen sind, ihre Homosexualität unter Gefahr ihrer körperlichen Integrität und ihres Lebens zu verstecken, als unbehelligt betrachtet werden können. Das Gericht scheint zudem Homosexuellen im Iran genau ein solches Unbehelligtsein zu empfehlen. Das Gericht scheint es darüber hinaus für legitim zu erachten, Menschen, die hierher geflohen sind, in den Iran zurück zu schicken, damit sie dort diese Form des Unbehelligtseins leben können.

 

Das Gericht scheint aber nicht nur das Verbergen und die Verleugnung der eigenen sexuellen Orientierung für zumutbar und insofern angemessen zu halten, sondern es scheint ebenfalls die Gefährdung des Lebens homosexueller Menschen im Iran für hinnehmbar zu erklären. Denn selbst wenn jemand seine Sexualität so gut als möglich versteckt - das weiß sicherlich auch das Gericht - kann sie doch herauskommen, durch Zufälle, durch Verrat, durch Bösartigkeit oder Erpressung. Auspeitschung oder vielleicht sogar der Tod wären die Folge für die Frau, der eine Richteirn aus Bayreuth den Schutz des Asylrechtes verweigerte. Ein dunkles, ein furchtbares, ein möglicherweise sogar lebenszerstörendes Urteil eines deutschen Gerichtes.

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