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Neuseeland beschreitet Weg der Gleichberechtigung

Soeben hat das Parlament von Neuseeland die vollständige Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Menschen in diesem Land beschlossen. Ein neues Gesetz erlaubt uneingeschränkt gleischgeschlechtliche Hochzeiten und gewährt damit auch das volle Adoptionsrecht.

 

Bereits jetzt ist sicher, dass immer mehr Länder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erlauben werden. Am Ende werden die undemokratischen, diktatorischen, fundamentalistischen und rückständigen Staaten übrig bleiben, von Saudi-Arabien und Iran bis zum Vatikan.

 

Vorreiter der Gleichberechtigung homosexueller Menschen mit vollem Eherecht sind derzeit: Argentinien, Belgien, Kanada, Dänemark, Iceland, Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Portugal, Spanien, Südafrika, Schweden und Uruguay. Weit fortgeschritten ist ebenfalls Mexiko, wo demnächst aller Wahrscheinlichkeit nach eine landesweite Heirat ebenfalls möglich sein wird. Eine Übersicht über den gegenwärtigen weltweiten Status findet sich bei Wikipedia.

 

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist eine Menschenrechtsfrage

 

Die Verweigerung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist eine anhaltende Menschenrechtsverletzung, für deren Fortbestehen auch religiös fundamentalistische Kreise sorgen, einschließlich der katholischen Kirche mit dem neuen Papst Franziscus.

 

Umso mehr stellt die Ablehnung der Gleichberechtigung Homosexueller durch die derzeitige Bundesregierung unter Angela Merkel einen Menschenrechts-Skandal dar, der zwar künftig überwunden werden wird, aktuell aber Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung Vorschub leistet. Offensichtlich beugt sich die Bundesregierung fundamentalischen katholischen und evangelikalen Kreisen. Die jetzige Bundesregierung unter Angela Merkel gewinnt dadurch das zweifelhafte Verdienst, einen historischen Prozess unnötig verzögert und einen Zustand aufrechterhalten zu haben, gemäß dessen homosexuelle Menschen als Bürger zweiter Klasse bewertet werden.

 

Auch mit der Einführung des Eherechtes für Homosexuelle wird der Weg zu einer emanzipatorischen, nicht aufgrund der Geschlechtlichkeit oder sexuellen Orientierung diskriminierenden und insofern pansexuell orientierten Gesellschaft nicht abgeschlossen sein. Denn auch nach Einführung des Eherechtes für gleichgeschlechtliche Paare werden zunächst zahlreiche Einschränkungen und Diskriminierungen fortbestehen, die beispielsweise Intersexuelle betreffen oder auch bisexuelle Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung keine klassische Zweierbeziehung, sondern eine Mehrpersonen-Beziehung eingehen möchten.

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung der demokratischen Gesellschaften hin zu einer emanzipatorichen und Differenzen von Geschlechtlichkeit und sexueller Orientierung akzeptierenden Sichtweise ist in einem langfristigen Verlauf auch die Beseitigung dieser letzten sich gegen authentische Liebesbeziehungen richtenden Barrieren zu erwarten. Freilich wird dies kein automatischer Prozess sein, sondern ein Prozess, der erneut aktives bürgerrechtliches Engagement verlangt, wobei zu hoffen und zu erwarten ist, dass sich hier auch prominent ehemalis diskriminierte Homosexuelle beteiligen werden, um zur Befreiung auch ihrer intersexuellen und bisexuellen früheren Leidensgenossen von diskriminierenden Praktiken beizutragen.

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